Anleger schätzen das „All-in-Konzept“ derWertSecure- Geschäftsführer Julia Holzingerund Harald Kitzberger
WertSecure schafftleistbares Wohnen
Ethisch zu investieren, liegt für Anleger voll im Trend. Besonders guteignet sich dafür das nachhaltige Bauherrenmodell, worauf dieImmobilienprofis von WertSecure bauen.
Was ist einBauherrenmodell
Es wurde vom Gesetzgeber geschaffen,um den Einsatz von privatem Kapital imWohnbau zu forcieren. Mithilfe vonPrivatinvestoren werden bereits bebauteFlächen sinnvoll erweitert. Anlegererwerben vor Baubeginn Anteile aneiner Immobilie und sind damitrechtlich gesehen Bauherren.WertSecure entwickelt, vermarktet undrealisiert für sie.
WertSecure steht für die Schaffung leistba-ren Wohnraums für Mietinteressenten mit-hilfe privaten Kapitals. Die geschäftsführen-den Gesellschafter Mag. Julia Holzingerund Mag. Harald Kitzberger haben sich mitihrem Team auf das Bauherrenmodell spe-zialisiert. Im „All-in-Konzept“ entwickeln,vermarkten und realisieren sie für privateInvestoren.
250 Wohnungen bis 2023
Die Experten für nachhaltigen Wohnbauschaffen 250 leistbare Mietwohnungen inWien und Linz. Das Investitionsvolumen be-trägt rund 80 Millionen Euro. „Wir bietendabei das Instrument des Bauherrenmo-dells und immobilisieren so die Werte unse-rer Kunden, die als Investoren beteiligtsind“, sagt Kitzberger.
Ethisch investieren
Der Nutzen für Anleger liegt in den Förde-rungen und Steuerbegünstigungen, wieetwa einer reduzierten Abschreibdauer vonnur 15 Jahren. Und nach der Fertigstellungnatürlich in den Mieteinnahmen. Die Mieterprofitieren von einer ökologischen Bauweisemit hochwertigen Materialien. Trotzdem istdie Miete um rund ein Viertel günstiger alsbei freifinanziertem Wohnraum. „UnserenAnlegern ist der ethische Ansatz der Inves-
tition zunehmend wichtig“, so Holzinger.„Wir von WertSecure nutzen vorhandeneObjekte. Uns geht es um städtische Nach-verdichtung statt ums Zubetonieren freierFlächen.“ Hohe Dämmwerte, niedrige Be-triebskosten und qualitätsvolle Materialiensichern eine hohe und leistbare Wohnquali-tät. „Das macht unser Modell für Anleger sointeressant. Sie profitieren mit gutem Ge-wissen“, ergänzt Kitzberger.
Neue Projekte in der Pipeline
Mitte September erfolgte die Gleichenfeierfür ein Projekt in Wien, Breitenfurter Straße,mit 27 Wohnungen. In der Angeligasse im10. Bezirk entstehen 19 Wohnungen und 27Wohnungen in Linz, Andreas-Hofer-Straßemit Baustart im Frühjahr 2021.
Verzug oder Verhängnis:Wer haftet für die Corona-Verspätung am Bau?
Covid-19 hat die Bauwirtschaft hart getroffen: Nicht nur die anfänglichenBaustopps haben Bauzeiten und -kosten erhöht.
Die erschwerten Begleitumstände wieetwa: Einhaltung der Schutzvorschriften,Einreisebeschränkungen, Verzögerungen inder Lieferkette, Effizienzverluste u. dgl. ha-ben Baubudgets gewaltig strapaziert. Diegesamten Folgekosten dieser Verzögerun-gen sind noch kaum abschätzbar, aber dieFrage, wer für den Covid-19-Schaden zuhaften hat, stellt sich bereits jetzt.
Was wurde vereinbart?
Entscheidend für die ewige Frage „Werzahlt’s“ ist, was die Parteien vertraglich ver-einbart haben. Wurde die Gefahrtragung imFalle einer Pandemie geregelt? Wen solltedas Risiko einer Pandemie treffen? DenWerkbesteller (Bauherrn)? Den Werkunter-nehmer? Oder beide? Vielfach findet sich inden Verträgen (oder in Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen) keine explizite Rege-lung zur „Pandemie“, sondern nur eine Stan-dardklausel für „unabwendbare Ereignisse“bzw Fälle „höherer Gewalt“. Als solchekann auch die Pandemie verstandenwerden.
Was gilt, wenn nichts Konkretes vereinbartwurde?
Wurde im Vertrag keine ausdrückliche Re-gelung zur Pandemie getroffen und fehlenauch Bestimmungen zur höheren Gewalt,gilt entweder (nur) das Allgemeine Bürger-liche Gesetzbuch (ABGB) oder eine ÖNORM(zum Beispiel ÖNORM B 2110 oder B 2118)– vorausgesetzt, deren Anwendung wurdevereinbart. Wurde Letzteres versäumt,bleibt es beim guten alten ABGB, wonachdas Risiko der Pandemie tendenziell derSphäre des Werkunternehmers zugerech-net wird. Die nachteiligen wirtschaftlichenFolgen (vor allem die Verzugsfolgen) sinddaher in solchen Konstellationen zumeistvom Werkunternehmer zu tragen. Andereskann gelten, wenn der Vertrag die gesetzli-che Risikozuweisung grundsätzlich abgeän-dert hat (etwa auch in Allgemeinen Ge-
schäftsbedingungen). Wurde die ÖNORM B2110 oder B 2118 vereinbart, greift eineweitreichende Risikoverschiebung Platz: DieZurechnung von unvorhersehbaren / unab-wendbaren Ereignissen ist in weitem Um-fang in die Sphäre des Auftraggebers (=Werkbesteller, Bauherr) verlagert. Diesfallsist die Covid-Verspätung kein Verzug desWerkunternehmers, sondern das Verhäng-nis des Bauherrn, dessen Folgen er allein zutragen hat.
Was bringt die Zukunft?
Man muss kein Prophet sein, um überalldort, wo die Covid-19-bedingten Verzöge-rungen hohe Schäden verursachen (Bauver-zögerungen, Pönalen, Nicht-Einhaltung vonFertigstellungsterminen), vermehrt Baupro-zesse (oder gar Insolvenzen) vorherzusa-gen. Keiner der Beteiligten wird im Vorfeldzugestehen, dass das Risiko der „Seuche“ –wie es in § 1104 ABGB heißt – in seineSphäre fällt. Unter dem Druck eines Prozes-ses geraten vermeintliche Gewissheitenhäufig ins Wanken: Ein vermeintlich wasser-dichter Risikoausschluss kann sich als lü-ckenhaft erweisen und erst recht eine Ein-fallspforte für die Haftung darstellen. Unterdiesem Druck können Ergebnisse entste-hen, die weder Gesetz noch ÖNORM vorge-sehen haben – wie zum Beispiel die Teilungdes Corona-Verspätungsschadens. Wieauch immer diese Prozesse ausgehen mö-gen, die Vertragspraxis ist ein lernfähigesSystem: In künftigen Bauverträgen wirdwohl eine Klausel kaum fehlen – jene, diedas Seuchenrisiko regelt.
Team Immobilienrecht(Haslinger / NageleRechtsanwälte) RA Dr.Daniela Huemer, LL.M.(Harvard) [im Bild], RAMag. Christoph Dupal, PLL.M., RAA Dr. AlexanderMüller
Wie sieht die Zukunft derRetail-Immobilien aus?
Die Corona-Krise hat dem österreichischen Einzelhandel nicht nur einaußergewöhnlich schwieriges Jahr 2020 beschert, sondern auch einennachhaltigen und tiefgreifenden Strukturwandel eingeleitet.
Das hat auch die Lage auf dem Markt fürEinzelhandelsimmobilien entscheidend ge-prägt: Alle großen Handels- und Gastrono-mieunternehmen arbeiten an neuen Stand-ortstrategien, auf Vermieterseite werdenInvestitionsvorhaben kritisch evaluiert, inzahlreichen Objekten stehen Nutzungskon-zepte und Mietermix auf dem Prüfstand.Während der Pandemie und vor allem imLockdown haben die Konsumenten als auchdie Händler die Online-Shopping-Plattfor-men für sich entdeckt. Zahlreiche Progno-sen für das restliche Jahr 2020 sagen da-her dem Online-Handel einen Umsatzan-stieg von rund 20 Prozent voraus, währendder stationäre Handel ca. 8 Prozent desUmsatzes einbüßen muss. Die Kennziffernfür den stationären Modehandel sprechen
leider noch eine deutlichere Sprache: Imersten Halbjahr 2020 wurde ein Minus von35 Prozent verzeichnet, und für das Ge-samtjahr werden Umsatzrückgänge von 17bis 22 Prozent erwartet. Dies baut einenenormen Anpassungsdruck auf den statio-nären Einzelhandel auf und führt zu einemverringerten Bedarf an stationären Laden-flächen. Dennoch sei zu beachten, dass Co-vid-19 nicht unbedingt die Ursache der Kri-se in bestimmten Branchen ist, sondern le-diglich Brandbeschleuniger, da viele Einzel-händler auch schon in den vergangenenJahren angezählt gewesen sind und zu spätauf neue Trends reagiert haben.
Wie sieht also der Trend für die Zukunft aus?
Vermieter und Mieter müssen gemeinsamStrategien entwickeln, um auf die geänder-ten Rahmenbedingungen zu reagieren undsich auf ein faires Mietniveau zu verständi-gen. In den kommenden Jahren wird diekreative und konsequente Nutzung neuertechnischer Möglichkeiten im Bereich derMobile Communications zu einem wesentli-chen Erfolgsfaktor für Retailer und die Be-treiber von Einkaufszentren werden. Ebensowichtig wird die weitere Optimierung desMietermix – sowohl innerstädtisch als auchin Fachmarkt- und Einkaufszentren – an dasgeänderte Konsumentenverhalten sein. Diewohl größte Herausforderung in Zeiten wiediesen.
Mag. Mario SchwaigerBereichsleiterEinzelhandelsimmobilienvon EHLGewerbeimmobilien
Corona ist der Motor fürHomeOffice UND NeuesArbeiten!
Gerade weil Homeoffice auf dem Vormarsch ist, sind moderne, neue undflexible Büroflächen so wichtig wie noch nie für talentierte Mitarbeiter,Führungskräfte und somit für den nachhaltigen Unternehmenserfolg!
Spätestens seit dem Lockdown ist uns klar,dass das Homeoffice nicht mehr aufzuhal-ten ist. Arbeitskultur muss neu gedachtwerden – jetzt ist auch wirklich allen be-wusst geworden, dass Produktivität auchohne Anwesenheit möglich ist. Auf der an-deren Seite der Medaille verstehen wir, dassgleichzeitig die Themen Kommunikation,agile Führungskompetenzen und vor allemdie Mitarbeitervernetzung immer mehr inden Vordergrund rücken.
Laut der New-Work-Expertin Alice Gresch-kow leiden nämlich Kollaboration undTeamgeist unter räumlicher Distanz bzw.steigt das Risiko, Vertrauen und Loyalitätder Mitarbeiter zu verlieren, wenn nur spo-radischer Kontakt besteht. Letztlich könnenauch notwendige Konflikte digital nicht opti-mal ausgetragen werden.
Die Kombination ist die Lösung!
Genau aus diesen Gründen ist „Büro“ wich-tiger denn je. Neues Arbeiten heißt u. a. ge-meinsam erarbeiten, kreativ sein, visionärsein. Ebenfalls haben wir aus dem Lock-down gelernt, dass es oft auch Gold wertsein kann, „in Ruhe“ auf einem ergonomischund technisch perfekt ausgestatteten Ar-beitsplatz arbeiten zu können. Kurzum: Er-folgreiche Unternehmen bieten den Mitar-beitern eine vernetzte Arbeitsumgebungvon/mit/zwischen Homeoffice und Unter-nehmensstandort! Neue Büroprojekte – wiezum Beispiel LMNT Offices – müssen die-sen neuen Anforderungen standhalten undgleichzeitig ein vernünftiges Preis-Leis-tungs-Verhältnis bei Miete und Betriebskos-ten anbieten.
Stephan Pasquali, GeschäftsführerProjektentwicklung AT, eyemaxxReal Estate Group